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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma persoenliches.ch von Mario Dellagiacoma, im Folgenden Lieferant genannt. Geltung der AGB Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Angebote des Lieferanten persoenliches.ch von Mario Dellagiacoma verkauft Druckerzeugnisse, Werbeartikel, Dekoartikel, Schmuck, Spezialitäten aus der Schweiz und anderen Ländern, Magnetpinnwände, Dienstleistungen (Konzepte, Grafik, Bildbearbeitungen, Design) und bietet Montagen im Bereich der Werbetechnik an. Termine Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte, Dienstleistungen oder Montagen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde I. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. II. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden III. dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Vertragserfüllung Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte, Dienstleistungen und erledigt die Montagen in der bestellten Ausführung Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von einer Woche nach der Lieferung, gelten die Produkte, Dienstleistungen und Montagen in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Preise und Zahlungsbedingungen Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung oder Erledigung der Montage zu bezahlen. Bezahlt der Kunde per Kreditkarte, wird der ganze Betrag 10 Tage nach der Lieferung oder Erledigung der Montage belastet. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt, I. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen II. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen III. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren, Dienstleistungen, Montagen oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Gewährleistung Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte, Dienstleisungen und Montagen in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Garantiefrist dauert ein Jahr. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes. Rückgaberecht Der Kunde hat das Recht die Ware sieben Tage nach Erhalt ohne Begründung auf seine Kosten zurückzusenden. Für Dienstleistungen und Montagen gilt das Rückgaberecht nicht. Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
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